AGB

ABGs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Der Mieter ist verpflichtet das Appartement und dessen Einrichtung pfleglich zu behandeln.
Er hat für eine ordnungsgemäße Reinigung, Lüftung und Heizung zu sorgen.
Für jedwede Beschädigungen des Appartements, des Gebäudes, der dazugehörigen Anlage sowie des Inventars
etc. ist der Mieter ersatzpflichtig.

Es besteht im kompletten Gebäude ein striktes Rauchverbot.
Wir haben in der Küche für die Raucher einen Balkonaschenbecher bereitgestellt. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf andere Gäste. Sorgen Sie dafür das keine Zigaretten o.ä. vom Balkon fliegen. Wir weisen an dieser Stelle nochmal auf den Brandschutz hin.
Bei Missachtung des Rauchverbots, sind wir gezwungen einen Tagessatz der Miete als Aufwandsentschädigung zu berechnen.

Die Einrichtung (Möbel) dürfen nicht umgestellt werden. Bei wiederrechtlichen verrücken der Couch, Bett oder
Schränke, werden die anfallenden Kosten für Aufwand und Folgeschäden dem Mieter/ Gast in Rechnung gestellt.

Der Mieter haftet auch für zu seinem Hausteil gehörige Personen, Besucher, Lieferanten oder Dritte, die in
irgendeinem Zusammenhang mit dem Mieter stehen.
Die Haftung bezieht sich auf ein Verschulden in Folge von Vorsatz, Fahrlässigkeit oder grober Fahrlässigkeit.

Leistet der Mieter Schadensersatz, so ist der Eigentümer verpflichtet, dem Mieter seine etwaigen Ansprüche gegen
den Verursacher des Schadens abzutreten.

Eventuelle Schäden sind dem Vermittler unverzüglich anzuzeigen.
Übliche Reparaturzeiten sind im Kauf zu nehmen.

Eine Entschädigung kann nur verlangt werden, wenn die Schäden durch den Eigentümer/Vermittler zu vertreten
sind und die Nutzung des Mietgegenstandes dadurch erheblich beeinträchtigt ist.
Eine Haftung oder ein Mietminderungsrecht etc. besteht nicht bei Schäden, die durch Umstände entstanden sind,
die vom Eigentümer/Vermittler nicht zu vertreten sind.
Soweit es dem Eigentümer unmöglich ist, die vertraglichen Leistungen zu erbringen, aufgrund eines nicht von ihm
oder dem Vermittler vertretenen Umstandes besteht seitens des Eigentümers/Vermittlers das Recht eine
gleichwertige Ersatzwohnung zu stellen.

Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter das Appartement im sauberen und ordnungsgemäßen
Zustand an den Vermittler zurück zu geben.
Das Inventar (Geschirr, Gläser, Töpfe, Pfannen etc.) ist bei Auszug gereinigt und in die Schränke und Borde
eingeräumt zu hinterlassen.
Hauseigene Gegenstände dürfen nicht aus dem Appartement entfernt werden.
Der Kühlschrank ist zu leeren, Müll zu entsorgen, Fenster und Türen sind zu schließen.

Eine Nutzungsüberlassung des Mietgegenstandes ohne schriftliche Erlaubnis des Eigentümers/Vermittlers ist
untersagt.
Der Mieter unterwirft sich mit Abschluss des Mietvertrages der Hausordnung, die Bestandteil dieses Vertrages ist.
Sofern es sich um eine Wohnungseigentümergemeinschaft handelt und zusätzliche Regelungen für die Benutzung
gemeinschaftlicher Einrichtungen bestehen, werden auch diese vom Mieter als Bestandteil dieses Vertrages
anerkannt.
In Fällen dringender Gefahr ist dem Eigentümer/Vermittler das Betreten des Mietgegenstandes zu jeder Tages- und
Nachtzeit gestattet.

Mehrere Personen als Mieter haften für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag als Gesamtschuldner.
Für die Rechtswirksamkeit einer Erklärung des Eigentümers/Vermittler genügt es, wenn sie gegenüber einem der
Mieter abgegeben wird. 
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.
Bei Rücktritt durch Gast/ Besteller einer rechtmäßigen Buchung von der Reise gelten folgende Stornogebühren:

Stornierung bis 30 Tage vor Reiseantritt = kostenfrei
Stornierung bis 15 Tage vor Reiseantritt = Stornierungsgebühr = 50 % des Gesamtreisepreises
Stornierung ab  14 Tag  vor Reiseantritt = Stornierungsgebühr = 100 % des Gesamtreisepreises

In diesem Zusammenhang wird dem Mieter empfohlen eine Reiserücktrittversicherung abzuschließen.
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu seiner Wirksamkeit der Schriftform.
Sollte eine Klausel des Mietvertrages unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit des Mietvertrages in seiner
Gesamtheit nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine ihr nahe kommende und dem Parteiwillen
entsprechende wirksame Regelung zu ersetzen.

Soweit die Nutzung durch mehr als die vorbenannten Personen erfolgen soll, ist dies nur mit schriftlicher
Zustimmung des Eigentümers/Vermittlers gestattet, bei einer gesondert zu vereinbarenden Erhöhung des
Mietzinses.
Soweit eine Nutzung des Mietgegenstandes durch mehr Personen als genannt ohne schriftliche Zustimmung
erfolgt, verpflichtet sich der Mieter einen zusätzlichen Mietzins in Höhe des vereinbarten Tagessatzes pro
Übernachtung zu leisten.

Anreise ab 15.00 Uhr.
Die Abreise ist am Abreisetag bis 10.00 Uhr vorzunehmen.
Bei verspäteter Abreise ist der Eigentümer/Vermittler berechtigt einen zusätzlichen Mietzins in Höhe einer
Übernachtung zu verlangen.
Die An- und Abreisezeiten außerhalb der vorgenannten Zeiten können nach vorheriger Vereinbarung abgeändert werden.

Bei Abschluss des Vertrages ist der vorbenannte Gesamtmietzins innerhalb der oben genannten
Zahlungsfristen auf das vorbenannte Konto zu leisten.
Die Zahlungsfristen sind:- 30% Anzahlung innerhalb von 14 Tagen bei Abschluss des Vertrages.
Die Restzahlung ist spätestens 14 Tage vor Anreise zu überweisen.
Bei einer kurzfristigen Buchung zählt die mündliche Absprache.
Buchungen bis 14 Tage vor Anreise, bitten wir um Überweisung des Gesamtbetrages,
Buchungen bis 3 Tage vor Anreise, in diesem Fall ist eine Zahlung bei Anreise in Bar möglich.
Bei nicht fristgerechter Zahlung hat der Eigentümer/Vermittler das Recht, ohne weitere Fristsetzung, vom
Mietvertrag zurück zu treten.
Etwaige Schadensersatzansprüche des Eigentümers/Vermittlers bleiben hiervon unberührt.

Im Übrigen wird Bezug genommen auf die beigefügten allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche als Inhalt
dieser Vereinbarung akzeptiert werden.
Gleichzeitig wird mit Zeichnung dieser Vereinbarung bestätigt, dass die allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser
Vereinbarung beigefügt und der Beteiligten Kenntnis von diesen erhalten haben.

Gerichtsstand ist Kiel

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